Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Fristen und Anforderungen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Fristen und Anforderungen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten: Frist beachten
Am 16. Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erlassen, das in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Dieses umfassende Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den Anforderungen, den Fristen und wie Sie Ihre Webseite gemäß den neuen Vorgaben anpassen können.
Einleitung
Die Barrierefreiheit im digitalen Raum ist ein zentrales Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird die Grundlage geschaffen, um sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Webseiten, für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen für soziale Verantwortung.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat das Ziel, die bestehenden Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen an die EU-Richtlinie 2019/882 anzupassen. Zu den betroffenen Bereichen gehören:
- Webseiten
- Apps
- Onlineshops
Das Gesetz stellt sicher, dass alle digitalen Angebote barrierefrei gestaltet werden müssen, um die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Hintergrund der EU-Richtlinie 2019/882
Die Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA), wurde am 17. April 2019 verabschiedet. Sie legt die Barrierefreiheitsanforderungen für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen fest. Ziel ist es, den freien Warenverkehr in der EU zu fördern und die soziale Integration von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Fristen und Umsetzung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle betroffenen Webseiten und digitalen Angebote verpflichtet, die neuen Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Es ist wichtig, diese Frist im Blick zu behalten, um rechtliche Konsequenzen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Fristen für die Umsetzung
- Bis zum 28. Juni 2025: Alle Webseiten und digitalen Dienste müssen den neuen Anforderungen entsprechen.
- Regelmäßige Überprüfungen: Es empfiehlt sich, die Barrierefreiheit regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Inhalte zugänglich bleiben.
Anforderungen an Webseiten
Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes orientieren sich an den bestehenden Regelungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Textinhalte müssen in einfacher Sprache verfasst sein.
- Grafiken und Bilder müssen mit einem Alternativtext versehen werden.
- Farben müssen kontrastreich gewählt werden, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
- Die Navigation auf der Webseite muss klar strukturiert und intuitiv sein.
- Multimedia-Inhalte sollten mit Untertiteln oder Transkriptionen angeboten werden.
Praktische Tipps zur Umsetzung
Um die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfolgreich umzusetzen, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Analyse der aktuellen Webseite: Überprüfen Sie Ihre Webseite auf Barrierefreiheit. Dies kann durch Tools oder Experten erfolgen.
- Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema Barrierefreiheit und schulen Sie es entsprechend.
- Kontinuierliche Anpassungen: Stellen Sie sicher, dass neue Inhalte immer den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Die Rolle von Quecco
Die Quecco Werbeagentur bietet Ihnen eine kostenlose Analyse Ihrer Webseite an, um die Barrierefreiheit zu überprüfen. Nach der Analyse können Sie unverbindlich ein Angebot für die Umsetzung der erforderlichen Anpassungen anfordern. Nutzen Sie dieses Angebot, um rechtzeitig auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu reagieren.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt wichtige Änderungen mit sich, die für Webseitenbetreiber von großer Bedeutung sind. Die Frist bis zum 28. Juni 2025 erfordert eine proaktive Herangehensweise, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite allen Menschen zugänglich ist. Durch die Einhaltung der neuen Barrierefreiheitsanforderungen leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe, sondern schützen sich auch vor rechtlichen Konsequenzen. Kontaktieren Sie die Quecco Werbeagentur für eine kostenlose Analyse Ihrer Webseite und starten Sie noch heute mit der Umsetzung!
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